Tarifbedingungen der

Touristik-Eisenbahn Lüneburger Heide GmbH

Eisenbahnverkehrsunternehmen

Lüner Damm 26
21337 Lüneburg

www.heide-express.de
info@heide-express.de
Tel.: 04131 / 229 6461


A Allgemeine Bestimmungen

A1 Tarifbereich

Die Tarifbestimmungen gelten in Zügen, für die die TEL der Veranstalter ist.
Sie gelten nur in den Zügen des Regelverkehrs, Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben werden.
Es gelten die Beförderungsbedingungen der TEL, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine Abweichungen ergeben.

A2 Beförderungsvertrag

Mit dem Erwerb der Fahrkarte erkennt der Fahrgast
- die allgemeinen Beförderungsbedingungen,
- die Tarifbestimmungen und
- die öffentlich bekannt gemachten Fahrpreise
in ihrer jeweils gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrags an.
Mit Betreten des Verkehrsmittels tritt der Beförderungsvertrag in Kraft.
Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert, haben damit allerdings keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können ermäßigte Fahrkarten erworben werden.

A3 Reservierungspflicht, Mindestteilnehmerzahl

Die TEL kann für bestimmte Züge, ganz oder teilweise, eine Reservierungspflicht und / oder eine Mindestteilnehmerzahl festlegen.

A4 Fahrkarten

Entsprechend den Grundsätzen des Tarifs werden verkauft:
- Einzelfahrkarten
- Einzelfahrkarten ermäßigt
- Einzelfahrkarten Familie
- Rückfahrkarten
- Rückfahrkarten ermäßigt
- Rückfahrkarten Familie
- Tagesfahrkarten
- Tagesfahrkarten ermäßigt
- Tagesfahrkarten Familie
- Saisonfahrkarten
- Saisonfahrkarten ermäßigt
- Saisonfahrkarten Familie
- Gruppenfahrkarten
Vorübergehende Sonderangebote enthält Abschnitt B.
Auf den Fahrkarten sind der Abfahrtsbahnhof, der Zielbahnhof und ggf. das Geltungsdatum angegeben. Fahrkarten, welche beim Zugbegleitpersonal erworben werden und kein Geltungsdatum besitzen, werden durch die Entwertung gültig.

A4.1 Einzelfahrkarten

Es werden verkauft:
- Einzelfahrkarten
- Einzelfahrkarten ermäßigt
- Einzelfahrkarten Familie
Berechtigte
- Einzelfahrkarten werden an Jedermann verkauft.
- Einzelfahrkarten ermäßigt werden an Kinder und Jugendliche gemäß Absatz A2 verkauft.
- Einzelfahrkarten Familie gelten für bis zu 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern und Jugendlichen gemäß Absatz A2.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Fahrkarten berechtigen nur am Geltungstag bzw. ab Entwertung zur einfachen Fahrt im, auf den Fahrkarten, angegebenen Geltungsbereich. Es ist eine Fahrtunterbrechung gestattet.

A4.2 Rückfahrkarten (Hin- und Rückfahrt)

Es werden verkauft:
- Rückfahrkarten
- Rückfahrkarten ermäßigt
- Rückfahrkarten Familie
Berechtigte
- Rückfahrkarten werden an Jedermann verkauft.
- Rückfahrkarten ermäßigt werden an Kinder und Jugendliche gemäß Absatz A2 verkauft.
- Rückfahrkarten Familie gelten für bis zu 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern und Jugendlichen gemäß Absatz A2.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Fahrkarten berechtigen nur am Geltungstag bzw. ab Entwertung zur Hin- und Rückfahrt im, auf den Fahrkarten, angegebenen Geltungsbereich. Es ist eine Fahrtunterbrechung gestattet.

A4.3 Tagesfahrkarten

Es werden verkauft:
- Tagesfahrkarten
- Tagesfahrkarten ermäßigt
- Tagesfahrkarten Familie
Berechtigte
- Tagesfahrkarten werden an Jedermann verkauft.
- Tagesfahrkarten ermäßigt werden an Kinder und Jugendliche gemäß Absatz A2 verkauft.
- Tagesfahrkarten Familie gelten für bis zu 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern und Jugendlichen gemäß Absatz A2.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Tagesfahrkarten berechtigen nur am Geltungstag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu beliebig häufigen Fahrten auf der jeweiligen Gesamtstrecke. Fahrtunterbrechungen sind gestattet.
Übertragbarkeit
Tagesfahrkarten werden personengebunden ausgegeben und sind nicht übertragbar.

A4.4 Saisonfahrkarten

Es werden verkauft
- Saisonfahrkarten
- Saisonfahrkarten ermäßigt
- Saisonfahrkarten Familie
Berechtigte
- Saisonfahrkarten werden an Jedermann verkauft.
- Saisonfahrkarten ermäßigt werden an Kinder und Jugendliche gemäß Absatz A2 verkauft.
- Saisonfahrkarten Familie gelten für bis zu 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern und Jugendlichen gemäß Absatz A2.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Saisonfahrkarten gelten für das, auf den Saisonfahrkarten, genannte Kalenderjahr und berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten in Zügen der TEL im Rahmen des Kleinbahntaktes auf der Bleckeder Kleinbahn. Fahrtunterbrechungen sind gestattet.
Übertragbarkeit
Saisonfahrkarten werden personengebunden ausgegeben, sind nicht übertragbar und gelten nur im Zusammenhang mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis.

A4.5 Gruppenfahrkarten

Berechtigte
Personen, die zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck durchführen, können Gruppenfahrkarten zum Gruppentarif erhalten. Gruppenanmeldungen sollen spätestens 4 Tage vor Fahrtantritt erfolgen.
Eine Gruppenermäßigung wird für Reisegruppen von 20 bis 55 Personen gewährt. Für größere Gruppen können individuelle Konditionen vereinbart werden.
Kurzfristiger eingereichte Anträge für Gruppenfahrten können im Rahmen der bestehenden Beförderungskapazitäten berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Beförderung in einem bestimmten Zug besteht jedoch nicht.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Gruppenfahrkarten berechtigen nur am Geltungstag bzw. ab Entwertung im auf den Fahrkarten angegebenen Geltungsbereich. Eine Fahrtunterbrechung innerhalb der Geltungsdauer ist nur nach gesonderter Vereinbarung gestattet.

A4.6 Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen wird keine Fahrpreisermäßigung gewährt.
Über die Mitnahme von Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln entscheidet das Zugpersonal.
Nach Möglichkeit ist die Teilnahme von Schwerbehinderten vor der Fahrt per E-Mail oder Telefon anzukündigen.

A4.7 SchülerFerienTicket für Niedersachsen & Bremen

Das SchülerFerienTicket für Niedersachsen & Bremen wird als Fahrkarte während der aufgedruckten Geltungsdauer anerkannt.
Die in den jeweils aktuellen Tarifbestimmungen des SchülerFerienTicket, zum Nachweis der Berechtigung, aufgeführten Unterlagen sind auf Verlangen bei der Kontrolle vorzulegen.
Das SchülerFerienTicket muss durch den Inhaber vollständig ausgefüllt sein.
Ein Erwerb des SFT in den Zügen oder im Vorverkauf bei der TEL ist nicht möglich.

A4.8 Fahrkarten anderer Betriebe

Fahrkarten anderer Betriebe werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Ausnahmen, wie z.B. Kombitickets in Verbindung von Gemeinschaftsaktionen mit anderen Veranstaltern, werden gesondert bekannt gegeben.

A4.9 Besondere Fahrpreisermäßigungen

A4.9.1 sonstige Fahrpreisermäßigungen
Fahrpreisermäßigungen durch Bonusprogramme, welche mit Vertragspartner der TEL vereinbart sind, werden gemäß Anlage D1 gewährt. Mitglieder der AVL e.V. erhalten Ermäßigungen gemäß Anlage D3.

A4.9.2 Freifahrten
Die AVL e.V. sowie die TEL können Personen, die sich um den AVL e. V. oder ihren Tochtergesellschaften besonders verdient gemacht haben, sowie zu Werbezwecken Freifahrten gewähren.
Mitglieder der AVL e.V. erhalten Freifahrten gemäß Anlage D3.

A4.9.3 Mitglieder von Museumseisenbahnvereinen
Zum Kauf von ermäßigten
- Einzelfahrkarten,
- Rückfahrkarten und
- Tagesfahrkarten
sind Mitglieder bzw. Mitarbeiter folgender Vereine und Betriebe berechtigt:
- Arbeitsgemeinschaft Geesthachter Eisenbahn e.V., Geesthacht
- Delmenhorst - Harpstedter Eisenbahnfreunde e.V., Harpstedt
- Deutscher Eisenbahn Verein e.V., Bruchhausen-Vilsen
- Eisenbahn-Tradition e.V., Lengerich
- Museums‐Eisenbahn Minden e.V., Minden
- Osthannoversche Eisenbahn AG, Celle
- Verein Verkehrsamateure und Museumsbahn e.V., Hamburg
- Stichting Museum Buurtspoorweg, Haaksbergen
Der Nachweis der Berechtigung erfolgt durch einen gültigen Mitglieds‐ bzw. Dienstausweis ggf. in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

A5 Beförderungen von Tieren und Sachen
A5.1 Beförderung von Tieren

Hunde und Kleintiere werden gemäß Nr. 12 der allgemeinen Beförderungsbedingungen der TEL unentgeltlich befördert.

A5.2 Beförderung von Fahrrädern

Fahrräder werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten unentgeltlich transportiert.

A5.3 Beförderung von Gepäck (Traglasten)

Gepäck (Traglasten) und Kinderwagen werden gemäß Nr. 11 der allgemeinen Beförderungsbedingungen der TEL unentgeltlich befördert.

A6 Führerstandsmitfahrten

Fahrgäste dürfen mit Zustimmung des Lokomotivführers kostenlos auf dem Führerstand des Triebfahrzeuges mitfahren. Sie müssen im Besitz einer gültigen Fahrkarte für die entsprechende Strecke sein. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen von einer Aufsichtsperson begleitet werden.
Es dürfen sich jedoch nicht mehr als vier Personen im Führerstand aufhalten.
Sofern betriebliche Belange oder Sicherheitsgründe dies erfordern, kann eine Führerstandsmitfahrt durch den Lokomotivführer jederzeit abgelehnt oder abgebrochen werden.


B Tarifbestimmungen für zeitlich befristete Angebote

B1 Sonderangebote

Sonstige tarifliche Sonderangebote sind möglich und werden gesondert bekanntgegeben.

B2 Besondere Anlässe

Für besondere Anlässe und Events kann die TEL Fahrkarten mit von diesem Tarif abweichenden Bestimmungen und Preisen ausgeben.
Derartige Anlässe werden unter www.heide-express.de angekündigt.


C Tarifbestimmungen Themenzüge

C1 Tarifbereich

Diese Tarifbestimmungen gelten in Themenzügen, für die die TEL der Veranstalter ist.
Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der TEL, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine Abweichungen ergeben.

C2 Beförderungsvertrag

Mit dem Erwerb der Fahrkarte erkennt der Fahrgast
- die allgemeinen Beförderungsbedingungen,
- die Tarifbestimmungen und die
- öffentlich bekannt gemachten Fahrpreise
in ihrer jeweils gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrags an.
Mit Betreten des Verkehrsmittels tritt der Beförderungsvertrag in Kraft.

C3 Themenzüge
C3.1 Osterzüge

Es werden verkauft
- Osterfahrkarten (Hin- und Rückfahrt)
Fahrpreise, Fahrkarten, Verkauf
Fahrkarten werden zum Pauschalpreis verkauft und sind in der Regel nur im Vorverkauf zu erwerben. Durch das Zugpersonal können am bzw. im Zug nur Fahrkarten verkauft werden, sofern noch Restplätze vorhanden sind.
Berechtigte
Osterfahrkarten werden an Jedermann verkauft.
Osterfahrkarten für Kinder und Jugendliche ab dem 3. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebensjahr enthalten die Möglichkeit, am Ostereiersuchen in verschiedenen Altersgruppen teilzunehmen.
Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert, haben damit allerdings keinen Anspruch auf das Ostereiersuchen oder einen eigenen Sitzplatz.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Fahrkarten berechtigen nur am Geltungstag zur gebuchten Abfahrtszeit zur Fahrt mit dem Osterzug. Der Startbahnhof ist gleichzeitig auch der Zielbahnhof. Ein Zu- bzw. Ausstieg an einem Unterwegsbahnhof oder eine Fahrtunterbrechung ist nicht möglich.
Umtausch, Erstattung
Die Regelungen zum Umtausch bzw. zur Erstattung der Fahrkarten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

C3.2 Nikolauszüge

Es werden verkauft
- Nikolausfahrkarten (Hin- und Rückfahrt)
Fahrpreise, Fahrkarten, Verkauf
Fahrkarten werden zum Pauschalpreis verkauft und sind in der Regel nur im Vorverkauf zu erwerben. Durch das Zugpersonal können am bzw. im Zug nur Fahrkarten verkauft werden, sofern noch Restplätze vorhanden sind.
Berechtigte
Nikolausfahrkarten werden an Jedermann verkauft.
Nikolausfahrkarten für Kinder und Jugendliche ab dem 1. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebens-jahr enthalten eine Geschenktüte.
Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert, haben damit allerdings keinen Anspruch auf eine Geschenktüte oder einen eigenen Sitzplatz.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Fahrkarten berechtigen nur am Geltungstag zur gebuchten Abfahrtszeit zur Fahrt mit dem Nikolauszug. Der Startbahnhof ist gleichzeitig auch der Zielbahnhof. Ein Zu- bzw. Ausstieg an einem Unterwegsbahnhof oder eine Fahrtunterbrechung ist nicht möglich.
Umtausch, Erstattung
Die Regelungen zum Umtausch bzw. zur Erstattung der Fahrkarten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

C3.3 Kulinarische Sonderzüge

Es werden verkauft
- Rückfahrkarten
- Rückfahrkarten ermäßigt
Fahrpreise, Fahrkarten, Verkauf
Fahrkarten werden zum Pauschalpreis verkauft und sind nur im Vorverkauf zu erwerben. Der Pauschalpreis beinhaltet den Verzehr der angebotenen Mahlzeit. Durch die Vorbereitungszeit für das Essen können am bzw. im Zug keine Fahrkarten verkauft werden, auch wenn noch Restplätze vorhanden sind.
Berechtigte
Rückfahrkarten für kulinarische Sonderzüge werden an Jedermann verkauft.
Rückfahrkarten ermäßigt für kulinarische Sonderzüge sind nur für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gültig.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Fahrkarten berechtigen nur am Geltungstag zur Fahrt mit dem kulinarischen Sonderzug. Der Startbahnhof ist gleichzeitig auch der Zielbahnhof. Ein Zu- bzw. Ausstieg an einem Unterwegsbahnhof oder eine Fahrtunterbrechung ist nur möglich, wenn dies in der Fahrtbeschreibung bekannt gegeben ist.
Umtausch, Erstattung
Die Regelungen zum Umtausch bzw. zur Erstattung der Fahrkarten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

C3.4 Sonstige Themenzüge

Es werden verkauft
- Rückfahrkarten
- ggf. Rückfahrkarten ermäßigt
Fahrpreise, Fahrkarten, Verkauf
Fahrkarten sind in der Regel nur im Vorverkauf zu erwerben. Durch das Zugpersonal können am bzw. im Zug nur Fahrkarten verkauft werden, sofern noch Restplätze vorhanden sind und das Angebot am Zielort dies ermöglicht.
Berechtigte
Rückfahrkarten für sonstige Themenzüge werden an Jedermann verkauft.
Ggf. angebotene Rückfahrkarten ermäßigt für sonstige Themenzüge sind nur für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gültig.
Sie enthalten die Möglichkeit an dem beworbenen Erlebnis teilzunehmen.
Geltungsdauer, Geltungsbereich
Die Fahrkarten berechtigen nur am Geltungstag zur Fahrt mit dem Themenzug. Der Startbahnhof ist gleichzeitig auch der Zielbahnhof. Ein Zu- bzw. Ausstieg an einem Unterwegsbahnhof oder eine Fahrtunterbrechung ist nur möglich, wenn dies in der Fahrtbeschreibung bekannt gegeben ist.
Umtausch, Erstattung
Die Regelungen zum Umtausch bzw. zur Erstattung der Fahrkarten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

C4 Sonstiges
C4.1 Gutscheinkarten

Gutscheine mit Rückfahrkarten für den Kleinbahntakt auf der Bleckeder Kleinbahn können zu Geschenkzwecken erworben werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gutscheinwertes.

C4.2 Wertgutscheine

Wertgutscheine können mit einem beliebigen Betrag erworben werden und bei jeder Buchung über unser Online-Buchungsportal auf www.heide-express.de eingelöst werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gutscheinwertes.

C5 Schlussbestimmungen
C5.1 Umsatzsteuer

In den Fahrpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer gemäß der jeweils aktuellen Fassung des UStG enthalten.

C5.2 Inkrafttreten

Der vorliegende Tarif tritt auf den 01. Mai 2021 in Kraft und ersetzt alle früheren Tarife, sowie alle früheren Weisungen, die zu diesem Tarif in Widerspruch stehen.

C5.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tarifbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


D Anhänge

D1 Fahrpreismatrix Kleinbahntakt
D2 Fahrpreistabelle Sonder- und Themenfahrten
D2.1 Osterfahrten

Die Osterfahrkarten kosten einheitlich 14,00 €.
Osterfahrkarten für Kinder und Jugendliche ab dem 3. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebensjahr enthalten die Möglichkeit, im Wald Ostereier in verschiedenen Altersgruppen zu suchen.

D2.2 Nikolausfahrten

Die Nikolausfahrkarten kosten einheitlich 14,00 €.
Nikolausfahrkarten für Kinder und Jugendliche ab dem 1. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebensjahr enthalten eine Geschenktüte.

D2.3 Kulinarische Sonderfahrten

Kulinarische Sonderfahrten werden zu einem Pauschalpreis angeboten, der sich in einen Fahrkarten- und Essensanteil unterteilt. Die Aufteilung kann der Rechnung entnommen werden.

D2.4 Sonstige Themenzüge

Sonstige Themenzüge werden zu einem Pauschalpreis angeboten, der sich in einen Fahrkarten- und Aktionsanteil (z.B. Eintrittsgelder) unterteilt. Die Aufteilung kann der Rechnung entnommen werden.

D3 Vergünstigungen für Mitglieder

Mitglieder der AVL e.V. erhalten bei folgenden Fahrten 100% Ermäßigung auf den Fahrpreis(anteil):

- Kleinbahntakt auf der Bleckeder Kleinbahn
- fahrplanmäßig verkehrende Züge auf der Strecke Winsen - Niedermarschacht
- Osterfahrten
- Nikolausfahrten
- Sonder- und Themenfahrten auf der Bleckeder Kleinbahn

Folgende Angehörige dürfen das Mitglied bei den o.g. Fahrten mit einer Ermäßigung von 50% auf den Fahrpreis(anteil) begleiten:

- Ehepartner/in bzw. eingetragene Lebenspartner/in
- Partner/in einer festen Beziehung
- eigene minderjährige Kinder
- Eltern minderjähriger Mitglieder

Generell gilt:

- Für etwaige Zusatzleistungen (z.B. Verköstigung oder Eintrittsgelder) wird kein Rabatt gewährt.
- Bei Osterfahrten beinhaltet der ermäßigte Fahrpreis nicht das Ostereiersuchen.
- Bei Nikolausfahrten beinhaltet der ermäßigte Fahrpreis keine Geschenktüte.
- Bei Sonder- und Themenfahrten auf den SInON-Strecken können keine Ermäßigungen gewährt werden.

Für die Benutzung / Mitfahrt von Mitgliedern der AVL, die keinen regulären Dienst haben bzw. nicht namentlich im Dienstplan genannt sind, gilt:

  1. Das Mitfahren als Mitglied auf den fahrplanmäßigen Zügen der Sommersaison zwischen Lüneburg und Bleckede sowie Winsen und Niedermarschacht ist erlaubt. Als Legitimation gilt der Mitgliedsausweis, welcher auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Einer gesonderten Voranmeldung bedarf es nicht. Bei einer hohen Auslastung des Zuges kann unter Umständen der Zugführer dem Mitglied einen besonderen Platz zuweisen aber auch die Mitfahrt untersagen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
  2. Das Mitfahren als Mitglied ohne Dienst auf Sonderzügen (z.B. Mondscheinfahrten, Nikolausfahrten) ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Nur die eigentliche Fahrt ist im Rahmen der Mitgliedschaft enthalten, etwaige Zusatzkosten (wie z.B. Eintrittsgelder, Verköstigung) sind vom jeweiligen Mitglied, auch wenn es eine dienstliche Tätigkeit übernimmt, selbst zu tragen, bzw. vorher mit dem Organisator der Fahrt abzuklären. Ein Anspruch auf Beförderung besteht insbesondere dann nicht, wenn die Fahrt ausverkauft ist oder wegen anderer wichtiger Gründe eine Beförderung nicht möglich ist.
  3. Eine Mitfahrt ohne Dienst bei Charterfahrten ist ausnahmslos nicht möglich und nicht gestattet.
  4. Die Mitfahrt von Mitgliedern ohne Dienst ist generell nur in den, den Fahrgästen zugänglichen Bereichen gestattet. Eine Mitfahrt z.B. im Gepäckwagen oder Aufenthalt dort ist nicht gestattet und nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt und bedarf der Zustimmung des Zugführers. Die diensthabenden Personale sind berechtigt, Mitglieder und Fahrgäste aus diesen Bereichen zu verweisen bzw. den Zugang zu verwehren (Versicherungsschutz).
  5. Die Mitfahrt bei Leer- und Überführungsfahrten (z.B. Überführung des Nikolauszuges) ist, auch bei Zuführungen zu einer Charterfahrt, zulässig. Es ist zu beachten, dass bei diesen Fahrten die tatsächlichen von den geplanten Fahrzeiten zum Teil stark abweichen können und nicht auf Mitglieder ohne Dienst gewartet werden kann. Steht im Anschluss der Leer- oder Überführungsfahrt eine Fahrt mit Reisenden an gelten die vorgenannten Bedingungen uneingeschränkt. Eine ggf. erforderliche Rückreise zum Ausgangspunkt ist selbst zu organisieren und zu finanzieren.
  6. Mitgliedern ohne Dienst sollen sich nicht offensichtlich als Mitglieder ausweisen (z.B. tragen des Mitgliederausweises oder einer Uniform). Dies soll Verwirrungen der Reisenden in Bezug auf die Zuständigkeiten vermeiden. Wird Informations- oder anderer Handlungsbedarf erkannt ist das diensthabende Personal zu informieren oder die Reisenden an das diensthabende Personal zu verweisen. Nur das diensthabende Personal ist berechtigt Uniformen und Namensschilder zu tragen.
  7. Überwachende oder Führungspersonale, die den Eisenbahnbetrieb betreffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
  8. Die vorgenannten Bedingungen beziehen sich nur auf Mitglieder der AVL, deren Angehörige sind ausnahmslos wie normale Fahrgäste zu behandeln.

Datum der letzten Aktualisierung: 16. Oktober 2023