Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Touristik-Eisenbahn Lüneburger Heide GmbH

Eisenbahnverkehrsunternehmen

Lüner Damm 26
21337 Lüneburg

www.heide-express.de
info@heide-express.de
Tel.: 04131 / 229 6461


Die Touristik-Eisenbahn Lüneburger Heide GmbH führt mit historischen Eisenbahnfahrzeugen Museumsbahnverkehr durch. Des Weiteren bietet die Touristik-Eisenbahn Lüneburger Heide GmbH diverse eisenbahnbetriebliche Dienstleistungen für andere Eisenbahnunternehmen an.

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbedingungen zwischen den Kunden und der Touristik-Eisenbahn Lüneburger Heide GmbH, Lüner Damm 26, 21337 Lüneburg (im Folgenden TEL genannt). Kunden im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen, die an Fahrten oder Veranstaltungen der TEL teilnehmen oder deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

(2) Die AGB bilden in Verbindung mit den allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) und Tarifbedingungen die rechtsverbindliche Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der TEL.

(3) Mit dem Kauf von Fahrkarten, dem Absenden einer Fahrkartenbestellung bzw. Reservierung im Internet oder durch der Nutzung von Dienstleistungen der TEL erkennt der Kunde diese AGB an.

(4) Die TEL übt bei allen Eigenveranstaltungen und bei allen von ihr betrieblich zu verantwortenden Fahrten das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Sollte ein Kunde von der (Weiter-)Beförderung bei einer Fahrt nach Anwendung des Hausrechtes ausgeschlossen werden, entfallen jegliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Kunden. Weiterhin behält sich die TEL Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor.

2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Korrektheit der Daten

Für die Richtigkeit der Bestellung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde hat die gemachten Angaben vor dem Absenden der Online-Bestellung, sowie alle eingehenden Rechnungen, Bestätigungen und Fahrkarten auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Beanstandungen jeder Art sind unmittelbar nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Bestellung bzw. Eingang der Zusendungen per E-Mail an fahrkarten@heide-express.de oder über die auf der Webseite www.heide-express.de angegebenen Kontaktdaten mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr korrigiert werden.

(2) Online-Verkauf Fahrkarten

Mit dem Fahrkartenverkauf über das Internet bietet die TEL eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Für diese finden gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Regelungen des Fernabsatzgesetzes keine Anwendung. Das bedeutet konkret, dass für über das Internet gekaufte Fahrkarten kein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht besteht.
Bei Fahrten der TEL handelt es sich nicht um eine touristische Veranstaltung und keinen Reisevertrag im Sinne der §§ 309 ff und 651 a ff BGB, sondern um eine kulturelle Darbietung, welche das Erlebbarmachen des Reisens in historischen Zügen unter Nutzung historischer Technik zum Inhalt hat.

(2.1) Fahrkarten können im Internet über den entsprechenden Link zum Online-Buchungsportal auf der Webseite www.heide-express.de bestellt werden. Für kurzfristige Bestellungen, bei denen zwischen dem Bestelldatum und dem Abfahrtsdatum des Zuges weniger als 5 Tage liegen, gelten hierzu abweichend die Bestimmungen des Absatzes 2.2.

(2.2) Für kurzfristige Bestellungen, bei denen zwischen dem Bestelldatum und dem Abfahrtsdatum des Zuges weniger als 5 Tage liegen, ist nur noch eine Reservierung der Anzahl der Plätze über das Internet möglich. Der Erwerb der Fahrkarten findet unter Vorlage der von der TEL versendeten Rechnung oder Reservierungsbestätigung beim Schaffner am bzw. im Zug statt.
Der Vertragsabschluss erfolgt gemäß Absatz 4.

(2.3) Mit dem Versenden der Fahrkartenrechnung nach vorangegangener Bestellung der Fahrkarten gilt die Fahrkartenbestellung durch den Kunden als von der TEL angenommen.
Die Zahlungsbedingungen sind der Nr. 3, Absatz 1 zu entnehmen.
Sollte keine Rechnung per E-Mail zugestellt werden, ist das E-Mail-Postfach hinsichtlich der Einstellungen des SPAM-Filters zu prüfen. Führt dies nicht zum Erfolg, hat der Kunde sich umgehend mit dem Fahrkartenteam der TEL per E-Mail an fahrkarten@heide-express.de oder über die auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten in Verbindung zu setzen.
Die Rechnung ist umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

(2.4) Für alle bestellten Fahrkarten werden entweder reservierte Plätze durch die TEL vergeben oder eine ausreichende Platzanzahl mit freier Platzwahl bereitgehalten. Die TEL ist bemüht, dem Kunden zusammenhängende Plätze zuzuweisen, kann dies aber nicht in jedem Fall garantieren.
Besondere Platzwünsche werden, sofern möglich, berücksichtigt. Der Kunde erhält dafür jedoch weder eine Garantie, noch berechtigt die Nichtberücksichtigung des Wunsches zum Rücktritt vom Kauf der Fahrkarten. Die TEL hält den Kunden nach Möglichkeit hinsichtlich der Umsetzung der Wünsche informiert.

(2.5) Nach Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der TEL erhält der Kunde eine Bestätigung über den Zahlungseingang per E-Mail. Anschließend werden schnellstmöglich, spätestens jedoch 4 Tage vor dem gebuchten Fahrttermin, die Fahrkarten per E-Mail versandt.
Sollte für die gebuchte Fahrt eine Sitzplatzreservierung erforderlich sein, enthält die Fahrkarte neben der genauen Personenanzahl auch die Wagen- und Sitzplatznummern der reservierten Plätze.
Während der Fahrt sind die Fahrkarten dem Zugpersonal zur Kontrolle vorzulegen.
Sollten keine Fahrkarte rechtzeitig per E-Mail zugestellt werden, ist das E-Mail-Postfach hinsichtlich der Einstellungen des SPAM-Filters zu prüfen. Führt dies nicht zum Erfolg, hat der Kunde sich umgehend mit dem Fahrkartenteam der TEL per E-Mail an fahrkarten@heide-express.de oder über die auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten in Verbindung zu setzen.

(3) Online-Reservierungen

(3.1) Unverbindliche Reservierungen sind im Internet über den entsprechenden Link zum Online-Buchungsportal auf der Webseite www.heide-express.de bei ausgewählten Fahrten möglich.

(3.2) Der Vertragsabschluss erfolgt gemäß Absatz 4.

(4) Direktverkauf

(4.1) Der Direktverkauf von Fahrkarten erfolgt am Fahrtag am bzw. im Zug durch den Schaffner. Die Zahlungsbedingungen sind der Nr. 3, Absatz 2 zu entnehmen.

(4.2) Der Vertragsabschluss erfolgt mit Aushändigung der Fahrkarte(n).

(5) Vorverkaufsstellen

(5.1) Die Vorverkaufsstellen der TEL sind berechtigt den Vertragsabschluss im Namen der TEL vorzunehmen. Die Abwicklung mit dem Kunden übernimmt die Vorverkaufsstelle und es gelten ergänzend die AGB der Vorverkaufsstelle.

(5.2) Beim Fahrkartenverkauf auf Rechnung, bei dem die TEL die Abwicklung übernimmt, gelten die Bedingungen der Absätze 2.1 bis 2.5 sinngemäß.

(5.3) Die Vorverkaufsstellen sind berechtigt eine Vorverkaufsgebühr zu berechnen.

(6) Charterfahrten und Fahrzeugvermietung

(6.1) Die Leistungen der TEL umfassen die Kosten für die angebotenen Fahrzeuge, das Personal, sowie alle betriebsnotwendigen Auslagen für die angebotene Zugfahrt, einschließlich der vom Kunden vorgegebenen Verkehrs- oder Fotohalte.
Abweichungen des Leistungsumfanges werden im jeweiligen Charter- bzw. Mietvertrag festgehalten.

(6.2) Soweit nichts anderes angegeben, schließt der Angebotspreis die Zu- und Rückführung der für den Sonderzug erforderlichen Fahrzeuge zu dem im Angebot genannten Abgangs- bzw. Endbahnhof des Sonderzuges ein.

(6.3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Bewirtung im Zug nicht im Charter- bzw. Mietpreis enthalten. In Absprache mit dem Kunden kann die TEL den Zug auf eigene Rechnung mit Speisen und Getränken bewirtschaften und im Zug Druckschriften und Souvenirs verkaufen.

(6.4) Die Fahrplanangaben im Angebot sind grundsätzlich unverbindlich und können vom tatsächlichen Fahrplan abweichen. Der endgültige Fahrplan kann erst nach der Bestellung des Sonderzuges erstellt werden und wird dem Kunden unverzüglich nach Vorliegen mitgeteilt.

(6.5) Der Kunde hat die Möglichkeit, Fahrzeuge Dritter auf eigene Rechnung in den Sonderzug einzustellen. Er muss diese Absicht bei der Angebotsanfrage mitteilen. Der Kunde hat für die Fahrzeuge Dritter die erforderliche eisenbahnrechtliche Dokumentation und Zusicherungen mit der Bestellung des Sonderzuges vorzulegen. Die TEL kann die Beförderung von Fahrzeugen Dritter ablehnen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen oder Mängel an den Fahrzeugen festgestellt werden. Der Kunde hat daraus keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Preises.

(6.6) Die TEL übernimmt keine Gewähr für die Pünktlichkeit des Sonderzuges oder Anschlüsse an Züge anderer Eisenbahnen. Insofern hat der Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung.

(6.7) Der Sonderzug wird zur eigenen Nutzung oder Vermarktung an Endkunden durch den Kunden überlassen.

(6.8) Mit dem Versenden der Auftragsbestätigung, nach vorangegangener Bestellung der Charterfahrt bzw. Eisenbahnfahrzeuganmietung durch die TEL, gilt die Bestellung der Charterfahrt bzw. Eisenbahnfahrzeuganmietung vom Kunden als angenommen. Der Vertrag kommt auch mit abweichendem Inhalt zustande, wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt. Dies erfolgt in der Regel durch die Bezahlung der ggf. vereinbarten Anzahlungsrechnung. Lehnt der Kunde den Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, hat er dies unverzüglich, spätesten drei Tage nach Versand der Auftragsbestätigung der TEL, per E-Mail an info@heide-express.de anzuzeigen.

3 Zahlungsbedingungen

(1) Online-Verkauf

(1.1) Rechnungen, für im Internet bestellte Fahrkarten, sind unbar mittels Überweisung des Rechnungsbetrages zu begleichen. Die Überweisung ist schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Überweisung muss spätestens 4 Tage vor dem Abfahrtsdatum des Zuges eingegangen sein.
Bei der Überweisung sind unbedingt die in der Rechnung benannte Rechnungsnummer und der Namen des Kunden anzugeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

(1.2) Bei kurzfristigen Bestellungen gemäß Nr. 2 Absatz 2.2 gelten die dort genannten Bedingungen.

(2) Direktverkauf

(2.1) Beim Erwerb von Fahrkarten im Direktverkauf sind diese sofort bar zu zahlen.

(3) Vorverkaufsstellen

(3.1) Es gelten die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Vorverkaufsstelle.

(3.2) Beim Fahrkartenverkauf auf Rechnung, bei dem die TEL die Abwicklung übernimmt, gelten die Bedingungen der Absätze 2.1 bis 2.5 sinngemäß.

(4) Charterfahrten und Fahrzeugvermietungen

(4.1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, stellt die TEL nach der Bestellung einer Charterfahrt bzw. Fahrzeuganmietung ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:

bei Aufträgen bis 2.000 €
100 % nach Durchführung der Leistung

bei Aufträgen ab 2.000 €
- 50 % bei Auftragseingang
- die verbleibenden 50 % nach Durchführung der Leistung

Als Zahlungsziel gelten grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum.

4 Weiterverkauf und Weitergabe

(1) Online-Verkauf

(1.1) Der Weiterverkauf von Fahrkarten ist zulässig, wenn dies nicht gewerblich geschieht, die auf den Fahrkarten angegebenen Fahrtpreise ohne zusätzlichen Gebühren erhoben werden und die Original-Fahrkarten dem Käufer überlassen werden.

(1.2) Der Weiterverkauf von Ansprüchen auf bereits bezahlte, aber noch nicht zugesandte Fahrkarten, ist untersagt.

(1.3) Das Verschenken der erworbener Fahrkarten ist vor Fahrtantritt zulässig.

(1.4) Nach Fahrtantritt ist der Weiterverkauf bzw. die Weitergabe von Fahrkarten untersagt.

(1.5) Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

(2) Direktverkauf

(2.1) Der Weiterverkauf bzw. die Weitergabe von Fahrkarten ist untersagt.

(2.2) Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

(3) Vorverkaufsstellen

(3.1) Der Weiterverkauf von Fahrkarten ist zulässig, wenn dies nicht gewerblich geschieht, die auf den Fahrkarten angegebenen Fahrtpreise ohne zusätzlichen Gebühren erhoben werden und die Original-Fahrkarten dem Käufer überlassen werden.

(3.2) Der Weiterverkauf von Ansprüchen auf bereits bezahlte, aber noch nicht zugesandte Fahrkarten, ist untersagt.

(3.3) Das Verschenken der erworbener Fahrkarten ist vor Fahrtantritt zulässig.

(3.4) Nach Fahrtantritt ist der Weiterverkauf bzw. die Weitergabe von Fahrkarten untersagt.

(3.5) Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

5 Änderungen durch den Kunden

(1) Zusätzliche Fahrkarten können jederzeit per E-Mail bestellt werden, falls die entsprechenden Kapazitäten noch verfügbar sind und noch ausreichend Zeit bis zum Fahrttermin ist. Über die zusätzlich bestellten Fahrkarten erhält der Kunde eine weitere Rechnung, für die die Regelungen in der Nr. 2, Absatz 2 ff und Nr. 3, Absatz 1 ff ebenfalls gelten. Die TEL ist bemüht dem Kunden zusammenhängende Sitzplätze zuzuweisen, kann dies aber nicht garantieren.

6 Änderungen / Leistungsänderungen durch TEL

(1) Fahrkarten

(1.1) Änderungen und Abweichungen bei der gebuchten Fahrt, die nach Vertragsabschluss zwingend notwendig geworden sind oder sich am Tage der Fahrt ergeben, sind gestattet, solange die TEL alles Zumutbare unternommen hat, um negative Auswirkungen für den Kunden zu vermeiden oder diese zumindest abzumildern. Dies kann z.B. die Reiseroute ebenso betreffen, wie den Einsatz von Lokomotiven, Triebwagen und Wagen.
Derartige Abweichungen sind dann Bestandteil der Leistung und begründen für den Kunden keine Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Kunden insbesondere nicht zum Rücktritt von der Reise oder zur Minderung des Reisepreises.

(2) Charterfahrt

(2.1) Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertrags-abschluss zwingend notwendig geworden sind oder sich am Tage der Fahrt ergeben, sind gestattet, solange die TEL alles Zumutbare unternommen hat, um negative Auswirkungen für den Kunden zu vermeiden oder diese zumindest abzumildern. Dies kann z.B. die Reiseroute, Fahrzeiten ebenso betreffen, wie den Einsatz von Lokomotiven, Triebwagen und Wagen.
Die TEL ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die vom Kunden gewünschten Fahrzeuge zum Einsatz zu bringen. Sollte dies aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht möglich sein, wird der Kunde schnellstmöglich über die Änderung bzw. Abweichung informiert.
Derartige Abweichungen sind dann Bestandteil der Leistung und begründen für den Kunden keine Ersatzansprüche.

7 Rücktritt durch den Kunden

(1) vom Online-Verkauf

(1.1) Solange der Kunde den Rechnungsbetrag noch nicht an die TEL überwiesen hat, kann der Kunde die Bestellung jederzeit per E-Mail an fahrkarten@heide-express.de kostenlos stornieren.
Durch die Stornierung ermöglicht der Kunde der TEL die frei werdenden Plätze erneut anzubieten.

(1.2) Wurde der Rechnungsbetrag bereits überwiesen, kann der Kunde vor Fahrtantritt den geschlossenen Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an fahrkarten@heide-express.de erfolgen.
Die TEL hat nach der Bearbeitung der Stornierung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt je Buchungsvorgang:
a) bis 30 Tage vor Fahrttermin 20 % des Fahrpreises, mindestens 3,00 €
b) bis 3 Tage vor Fahrttermin 50 % des Fahrpreises
c) ab 2 Tage vor dem Fahrttermin, am Fahrttermin oder bei Nichtantritt 100% des Fahrpreises
Die Entschädigung wird mit dem bezahlten Fahrpreis verrechnet. Einen eventuellen Restbetrag überweist die TEL auf die Bankverbindung des Kunden zurück.

(1.3) Müssen bei Eventfahrten oder kulinarischen Sonderfahrten durch Dritte erbrachte Leistungen verbindlich bestellt werden, entfällt nach erfolgter Bestellung der in Absatz 1.2 gewährte Erstattungsanspruch auf diesen Teil. Die Bestellfrist externer Leistungen wird vom Dienstleister vorgegeben. Erfahrungsgemäß beträgt die Bestellfrist in der Regel ein bis zwei Wochen.

(2) vom Direktverkauf

(2.1) Wird ein Ticket nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises ausschließlich beim Schaffner auf dem Zug erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung des Tickets ist der Fahrgast.
Bei Eventfahrten, wie Nikolaus- und Osterfahrten, sowie kulinarischen Sonderfahrten besteht kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises. Ausgenommen hiervon sind Gründe, die das Unternehmen zu tragen hat.

(3) von einer Charterfahrt

(3.1) Der Kunde kann vor Reiseantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich per E-Mail an info@heide-express.de zu erfolgen.
Die TEL hat nach der Bearbeitung des Rücktritts Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist,
a) bis 30 Tage vor der Fahrt 10% des vereinbarten Preises.
b) bis 14 Tage vor der Fahrt 30% des vereinbarten Preises.
c) bis 5 Tage vor der Fahrt 50% des vereinbarten Preises.
d) bis 1 Tage vor der Fahrt 70% des vereinbarten Preises.

(3.2) Die in Vorbereitung der Charterfahrt von der TEL verauslagten Kosten gegenüber Dritten sind vom Kunden zu übernehmen.

8 Rücktritt durch die TEL

(1) Online-Verkauf

(1.1) Geht der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig innerhalb der in Nr. 3, Absatz 1 genannten Fristen auf dem Konto der TEL ein, ist die TEL berechtigt die Bestellung, ohne vorherige Rücksprache, zu stornieren. Über die Stornierung der Buchung erhält der Kunde in der Regel eine Information per E-Mail. Gleichzeitig wird die Reservierung aufgehoben.
Sollte der Kunde nach einer solchen Stornierung weiterhin Fahrkarten erwerben wollen, ist dafür eine neue Bestellung entsprechend der aktuellen Verfügbarkeiten von Plätzen erforderlich. Ein Anspruch auf erneute Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) Charterfahrt

(2.1) Eine nach Nr. 3, Absatz 4 vereinbarte Anzahlung muss innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels auf dem genannten Konto der TEL eingegangen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die TEL eine ersatzlose Stornierung der Charterfahrt nach einmaliger Mahnung und Zahlungsverzug von einer weiteren Woche vor.
Der Kunde hat in diesem Fall die Entschädigung gemäß Nr. 7, Absatz 3.1 zu entrichten.

(2.2) Findet die bestellte Fahrt, aus von der TEL zu vertretenden Gründen, nicht statt, erhält der Kunde den vollen Preis erstattet.

(3) Sonstige Fälle

(3.1) Die TEL behält sich vor Fahrten oder Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen.
Wichtige Gründen können sein (beispielhafte Aufzählung):
a) technischer Defekt an den einzusetzenden Fahrzeugen
b) Ausfall angemieteter Fahrzeuge
c) Streckensperrung
d) höhere Gewalt
e) behördliche Auflagen
Im Falle einer Absage wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert. Insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder technischen Defekten ist dies unter Umständen nur sehr kurzfristig möglich.
Muss die TEL Fahrten oder Veranstaltungen aus wichtigen Gründen absagen, wird der gezahlte Rechnungsbetrag in voller Höhe erstattet.

(4) Haftung und Schadenersatz

(4.1) Haftungsansprüche sind maximal bis zur Höhe des bezahlten Betrags möglich.

(4.2) Über die Erstattung des Rechnungsbetrages hinausgehende Ansprüche oder Schadenersatz gegen die TEL sind ausgeschlossen.

9 Durch Dritte erbrachte Leistungen

(1) Die TEL tritt für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden und die als solche auch ausdrücklich angeboten oder in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden (z. B. Ausflüge, Besichtigungen oder Verköstigung), lediglich als Vermittler auf. Die TEL wählt derartige Leistungserbringer nach bestem Wissen und Gewissen aus, eine weitergehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich von Dritten sind diesem gegenüber gelten zu machen.

10 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzgesetze ausschließlich zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt.

(2) Überdies gelten die allgemeinen Datenschutzgrundsätze und Erklärungen der TEL.
Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Webseite einsehbar.

11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Datum der letzten Aktualisierung: 21. April 2021